Besondere Vertragsbedingungen der Epassi Deutschland GmbH Für Nutzer (BVB-N Epassi Sports)
Epassi Sports
(Stand 1. August 2026)
1. Allgemeine Regelungen
1.1. Diese Besonderen Vertragsbedingungen für Nutzer des Produkts Epassi Sports (BVB-N Epassi Sports) ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Nutzer („AVB-N“) und regeln ausschließlich die Bedingungen für Nutzer des Produkts Epassi Sports. Bei Widersprüchen zwischen den AVB-N und den BVB-N Epassi Sports gehen diese BVB-N Epassi Sports den AVB-N vor. Es gelten die Definitionen der AVB-N entsprechend für diese BVB-N Epassi Sports.
1.2. Diese BVB-N Sports gelten für Leistungen, die Nutzer (nachfolgend: „Nutzer“) im Zusammenhang mit dem Modul Fitness-Network und/oder dem Modul Activity Rewards (zusammen: „Epassi Sports“) in Anspruch nehmen. Sie finden unabhängig von der nutzerspezifischen Konfiguration der Buchung Anwendung, siehe Ziffer 2.3.
2. Leistungsumfang von Epassi Sports
2.1. Der Leistungsinhalt des Produkts Epassi Sports, insbesondere Art und Umfang der nutzbaren Netzwerk- und Onlineleistungen, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen („LB“) des Moduls Fitness-Network (Anhang 1 a Fitness Network) und des Moduls Activity Rewards (Anhang 1 b Activity Rewards) und über das Nutzerportal in der aktuell gültigen Fassung verfügbar sind. Epassi behält sich vor, das Produkt Epassi Sports um weitere Module zu erweitern und diese BVB-N Epassi Sports entsprechend zu ergänzen. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, weitere kostenpflichtige Module zu buchen.
2.2. Das verfügbare Leistungsangebot von Epassi Sports ist dynamisch und wird in Hinblick auf Umfang und Verfügbarkeit einzelner Leistungsaspekte laufend erweitert, aber auch eingeschränkt, insbesondere wenn Leistungserbringer selbst ihr Leistungsangebot einschränken oder wenn dies aus technischen, rechtlichen, organisatorischen oder sonstigen Gründen für Epassi erforderlich erscheint.
2.3. Ausführungen zu Funktionen der Epassi-App dienen lediglich der Information des Nutzers und stellen keine verbindlichen Zusagen seitens Epassi dar. Eine Verantwortung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt Epassi nicht.
2.4. Kombinierte Buchung von Modulen
2.4.1. Sofern der Arbeitgeber des Nutzers die Module Fitness Network und Activity Rewards als Kombination gebucht hat, sind Nutzer während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb ihres Arbeitgebers entweder zur Nutzung des Moduls Fitness Network (Ziffer 4), oder zur Nutzung des Moduls Activity Rewards (Ziffer 5) berechtigt.
2.4.2. Teilnahmewillige Nutzer müssen vor Beginn der Nutzung auswählen, ob sie das Fitness Network- oder das Activity Rewards-Modul nutzen möchten. Während der Nutzung eines der Module ist das jeweils andere Modul für den Nutzer nicht verfügbar.
2.4.3. Nutzer können grundsätzlich je nach Einstellung mit Wirkung zum durch ihren Arbeitgeber gewählten Zeitpunkt zur Nutzung des jeweils anderen Moduls wechseln. Die Häufigkeit richtet sich nach den von seinem Arbeitgeber im Kundenportal hinterlegten Einstellungen. Guthaben und erhaltene Gutscheine bleiben von einem Modulwechsel unberührt.
2.5. Die Epassi-App bietet mit dem Self-Service-Bereich eine zentrale Anlaufstelle für häufig gestellte Fragen und hilfreiche Informationen zur Nutzung der Epassi App und des Activity Reward Moduls. Über den Self-Service-Bereich können Nutzer direkt mit dem Kundenservice in Verbindung treten. Über das Formular können Anfragen, Hinweise, technische Probleme oder Feedback bequem an das Customer-Support-Team übermittelt werden. Nach Absenden der Nachricht wird diese verschlüsselt an das Customer-Support-Team übermittelt. Die Epassi-App verfügt über ein persönliches Postfach, in dem Nutzer wichtige Mitteilungen und Benachrichtigungen empfangen können. Das Postfach dient insbesondere dazu, die Nutzer über Neuigkeiten und aktuelle Informationen aus der App (z. B. neue Inhalte, Aktionen, Hinweise) und über Status-Updates zur Bearbeitung ihrer eingereichten Nachweise (z. B. Bestätigungen, Ablehnungen, Rückfragen) zu informieren. Alle Mitteilungen werden zentral im Postfach gespeichert und sind dort vorübergehend für die Nutzer einsehbar. Abhängig von den App-Einstellungen kann zusätzlich eine Push-Benachrichtigung erfolgen.
3. Nutzungsberechtigung
3.1. Die Nutzung der einzelnen Module setzt eine erfolgreiche Registrierung in der Epassi-App und die Erstellung eines Nutzerkontos voraus. Siehe im Einzelnen Ziffer 2 der AVB-N.
3.2. Nur Nutzer, die durch ihren Arbeitgeber zur Nutzung der einzelnen Module freigeschaltet sind, können das Angebot von Epassi Sports in Anspruch nehmen. Die vom Arbeitgeber des Nutzers ausgewählten Module werden als Bestandteil des Produkts Epassi Sports freigeschaltet, nachdem der Arbeitgeber die Zugehörigkeit des Nutzers zu seinem Betrieb bestätigt hat.
3.3. Für das Modul Fitness Network ist vom Nutzer ein Foto zur Identifikation zu hinterlegen. Für das Modul Activity Rewards ist die Angabe des Geschlechts sowie die Auswahl eines Zielgutscheinanbieters erforderlich.
4. Fitness Network Modul
Nutzungsberechtigte gemäß Ziffer 3, die das Modul Fitness Network ausgewählt haben, sind im Rahmen der vereinbarten Konditionen berechtigt, die Epassi-Gesundheits-, Fitness- und Wellness-Anlagen (nachfolgend: „Epassi-Sports-Anlagen“; Betreiber von Epassi-Sports-Anlagen nachfolgend: „Epassi-Sports-Partner“) zu nutzen. Eine Liste der Epassi-Sports-Anlagen kann unter www.epassi.de und in der Epassi-App abgerufen werden. Darüber hinaus kann ein Nutzer des Fitness Network Moduls über die Epassi-App auf ein Online-Angebot zugreifen (nachfolgend: „Online-Angebot“).
4.1. Epassi-Sports-Partner
4.1.1. Die Epassi-App verfügt über einen Bereich, in dem die Epassi-Sports-Anlagen mit ihrem Leistungsangebot aufgeführt sind (nachfolgend: „Studio-Suche“), die der Nutzer im Rahmen des Fitness Network Moduls nutzen kann. Bei der erstmaligen Nutzung der Studio-Suche in der Epassi-App wird der Nutzer gefragt, ob die Epassi-App auf seinen Standort zugreifen darf. Hat der Nutzer der Epassi-App die entsprechende Erlaubnis gegeben, wird sein aktueller Standort in der Anzeige der Studio-Suche auf der Karte berücksichtigt. Über ein Suchfenster kann der Nutzer mittels Eingabe eines Orts oder einer Postleitzahl den Ausschnitt der Karte und somit die angezeigten Epassi-Sports-Anlagen weiter eingrenzen. Auch durch Auswahl von Filtern (z.B. Studio-Kategorie) hat der Nutzer die Möglichkeit, die angezeigten Epassi-Sports-Anlagen weiter einzugrenzen. Zu jeder Epassi-Sports-Anlage gibt es eine Detailansicht, auf der weitere Informationen zu finden sind.
4.1.2 Der Nutzer kann sich vor Ort zur Nutzung der Epassi-Sports-Anlage via QR-Code oder mit manueller Eingabe des in der Epassi-App verfügbaren Codes einchecken. Bei kontaktlosen Epassi-Sports-Anlagen erfolgt der Check-In in der Regel über eine vom Epassi-Sports-Partner ausgewählte Softwarelösung. Nach Beendigung der Nutzung muss sich der Nutzer über die Epassi-App auschecken. Ein Check-in ist pro Epassi-Sports-Anlage innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden in der Regel nur einmalig möglich. Checkt der Nutzer innerhalb von i.d.R. weniger als 15 Minuten wieder aus, wird der Check-In nicht gewertet. Der Nutzer kann zeitgleich nur in einer Epassi-Sports-Anlage eingecheckt sein. D.h., dass der Nutzer nach dem Check-In bei einem Epassi-Sports-Partner nur dann in einer anderen Epassi-Sports-Anlage einchecken kann, wenn er sich zuvor nach dem Besuch der ersten Epassi-Sports-Anlage in der Epassi-App ausgecheckt hat.
4.1.3. Im Nutzerkonto sind alle Check-Ins der letzten 24 Monate für den Nutzer einsehbar.
4.1.4. Mit der Epassi-App lassen sich ggf. keine Türen oder Drehkreuze öffnen. Soweit zur Nutzung des jeweiligen Epassi-Sports-Partners geschlossene Türen oder Drehkreuze durchquert werden müssen, stehen die jeweiligen Epassi-Sports-Partner vor Ort zur Verfügung oder halten diesbezügliche Informationen bereit.
4.1.5. Die Epassi-App und insbesondere die Check-In-Funktion darf nur von dem jeweils registrierten und eingeloggten Nutzer und nur mit bestehender Buchung des Fitness Network Moduls genutzt werden. Es ist untersagt, die Epassi-App Dritten zur Nutzung der Einrichtung der Epassi-Sports-Partner zu überlassen. Epassi-Sports-Partner sind berechtigt, sich die Identität des Nutzers bestätigen zu lassen, beispielsweise durch Vorlage des Personalausweises.
4.1.6. Soweit der Epassi-Sports-Partner aufgrund technischer Störungen (Ausfall des Mobilfunknetzes, Nichtverfügbarkeit der App etc.) oder aufgrund der Nichtmitführung der Epassi-App nicht in der Lage ist, die Berechtigung des Nutzers zu überprüfen, sind Epassi-Sports-Partner berechtigt, Nutzern ihre Leistungen kostenpflichtig anzubieten und nach Annahme durch den Nutzer diesem in Rechnung zu stellen. Dies gilt jedoch nur, soweit der Epassi-Sports-Partner den Nutzer ausdrücklich auf die Kostenfolgen der Inanspruchnahme der Leistungen aufgrund fehlendem Berechtigungsnachweis hingewiesen hat.
4.1.7. Zusatzleistungen, wie z.B. Shop-Verkauf, Getränke oder Solarien in den Epassi-Sports-Anlagen, sind direkt in der jeweiligen Epassi-Sports-Anlage von den Nutzern zu begleichen und sind nicht Gegenstand des Angebots von Epassi. Ob es sich bei Angeboten um Zusatzleistungen handelt, richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Epassi-Sports-Anlage. Gleiches gilt für etwaige, kostenpflichtige Zusatzangebote zu den Online-Angeboten.
4.1.8 Ein Fitness Network-Nutzer kann bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft bei einer Epassi-Sports-Anlage mit dieser Anlage für die Zeit der Fitness Network-Nutzung in der Regel die Ruhendstellung der Mitgliedschaft vereinbaren. Es obliegt dem Nutzer, die betroffene Epassi-Sports-Anlage zeitnah, spätestens bis zum 15. des Vormonats, über den Wunsch nach Ruhendstellung zu informieren. Epassi-Sports-Anlagen sind gegenüber Epassi vertraglich verpflichtet, entsprechende Anfragen des Nutzers zu erfüllen, soweit nicht zwingende Gründe hiergegen sprechen. Eine wiederholte Bitte um Ruhendstellung nach mehrfachen Wechseln zwischen den Modulen kann ein Ablehnungsgrund darstellen. Epassi-Sports-Anlagen können verlangen, dass die Laufzeit der bestehenden Mitgliedschaft in der Epassi-Sports-Anlage bis zum nächsten Kündigungstermin nach dem Ende der Fitness Network-Mitgliedschaft fortgesetzt wird. Die Nutzer sind verpflichtet, der Epassi-Sports-Anlage eine Beendigung der Nutzung der jeweiligen Epassi-Sports-Anlage als Epassi-Mitglied aufgrund des Wechsels zum Activity Rewards-Modul anzuzeigen. Eine verspätete oder unterlassene Anzeige kann zu vertragsrechtlichen Folgen im Verhältnis zwischen Nutzer und Epassi-Sports-Anlage führen.
4.1.9. Für die sachgerechte Nutzung der Anlagen und Leistungen erhalten die Nutzer eine Trainingseinweisung in einer Epassi-Sports-Anlage ihrer Wahl. Dem Fitness Network-Nutzer wird hierfür ein Gutschein zur einmaligen Verwendung innerhalb der Epassi-App zur Verfügung gestellt, mit dem eine Einweisung gebucht werden kann. Der Gutschein hat eine Geltungsdauer von 12 Monaten. Der Gutschein ist nur in der Epassi-App einlösbar. Der Wechsel eines Nutzers vom Fitness Network- zum Activity Rewards-Modul hat keinen Einfluss auf die Geltungsdauer des auf den Nutzer ausgestellten Gutscheins.
4.1.10. Sollte der Arbeitgeber eines Nutzers ebenfalls als Epassi-Sports-Partner in einem Vertragsverhältnis mit Epassi stehen, sind diese Nutzer nicht berechtigt, die Epassi-Sports-Anlage zu nutzen.
4.1.11. Es gelten in jeder Epassi-Sports-Anlage die Nutzungsbedingungen und die Hausordnung der jeweiligen Epassi-Sports-Anlage. Den Weisungen des Personals der Epassi-Sports-Anlagen ist Folge zu leisten.
4.2. Online-Angebot
Das Online-Angebot von Epassi ist ein integraler Bestandteil des Produkts Epassi Sports und ist nicht bei Epassi separat erhältlich. Bucht ein Nutzer das Fitness Network Modul erhält der Nutzer automatisch das soweit verfügbare Online-Angebot von Epassi.
4.2.1. Epassi-App
Hat der Arbeitgeber des Nutzers das Online-Angebot, kurz „Online+“ im Rahmen des Fitness Network Moduls mit Epassi vereinbart, steht dem Nutzer zusätzlich ein entsprechender Bereich in der Epassi-App zur Verfügung. Über diesen kann er Gutscheincodes für die kostenlose Nutzung der Angebote von teilnehmenden Online-Dienstleistungspartnern beziehen.
4.2.2. Online-Kurse von Epassi-Sports-Partnern
Der Nutzer hat die Möglichkeit, über die Funktion „Kurse“ der Epassi-App, nach von Epassi-Sports-Partnern angebotenen Live-Online-Kursen zu suchen und diese zu buchen.
5. Activity Rewards Modul
5.1. Nutzungsberechtigte gemäß Ziffer 3, die das Modul Activity Rewards ausgewählt haben, sind im Rahmen der vereinbarten Konditionen berechtigt, das Activity Rewards Modul zu nutzen. Das Activity Rewards Modul ist ein Programm der betrieblichen Gesundheitsförderung, über das Gesundheitspotenziale der Mitarbeitenden gestärkt und Gesundheitsbelastungen abgebaut werden. Durch das Modul Activity Rewards werden Mitarbeitende befähigt, Belohnungen für ihre Aktivitäten zu sammeln. Epassi hat hierfür Kooperationen mit verschiedenen Gutscheinpartnern abgeschlossen, die das Epassi-Mitglied in der Epassi-App zur Einlösung eines Gutscheins auswählen kann (nachfolgend: “Gutscheinpartner”).
5.2. Der Nutzer kann auf das Activity Rewards Modul und sein diesbezügliches Nutzerkonto über die Epassi-App zugreifen. Hierfür muss sich der Nutzer mit seinen im Rahmen der Registrierung vergebenen Zugangsdaten anmelden. Neben Namen und E-Mail sind auch das Geschlecht und ein erster Gutscheinpartner anzugeben, über den das monatliche Guthaben in Form eines Gutscheins eingelöst werden soll.
5.3. Im Nutzerkonto der Epassi-App können Nutzer Nachweise über die absolvierten Aktivitäten hochladen, den aktuellen Stand des Belohnungsguthabens (s. Ziffer 5.4) einsehen und dieses in Gutscheine von Anbietern eintauschen, die zuvor in der Epassi-App ausgewählt wurden. Eine Darstellung der Activity Rewards Nutzungsdaten erfolgt im Nutzerkonto in der Epassi-App.
5.4. Je nach Wahl des Arbeitgebers des Nutzers, kann ein Nutzer monatlich drei, fünf, acht oder mehr, aber auch weniger förderfähige Aktivitäten absolvieren, die – nach entsprechendem Upload in der Epassi-App – in Form eines Guthabens auf ein digitales Konto (nachfolgend: „Belohnungskonto“) über den Wert von beispielsweise maximal fünfzehn (= drei x 5 €), fünfundzwanzig (= fünf x 5 €) oder vierzig (= acht x 5 €) Euro gebucht werden. Dieses Belohnungsguthaben kann in Gutscheine von Activity Rewards Partnern eingetauscht werden, die zuvor in der Epassi-App ausgewählt wurden. Die Mitarbeiter erhalten dabei für jede absolvierte und förderfähige Aktivität ein Guthaben in Höhe von 5 € auf das Belohnungskonto.
5.5. Bei erstmaliger Nutzung des Activity Rewards Moduls wählt der Nutzer einen Gutscheinpartner aus, über den er das Guthaben in Höhe von 5 € pro Aktivität auf seinem digitalen Belohnungskonto sammeln und einlösen kann. Die getroffene Partnerauswahl gilt fortlaufend auch für die Folgemonate, sofern der Nutzer nicht während eines laufenden Monats eine abweichende Partnerauswahl für den jeweiligen Folgemonat trifft. Eine Änderung der Partnerauswahl wird somit stets erst zum Beginn des nächsten Kalendermonats wirksam.
5.6. Nutzer können sportliche oder gesundheitsförderliche Aktivitäten aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Entspannung durchführen oder sich für eine förderungsfähige Trainingseinheit aus dem Angebot individueller Aktivitäten entscheiden. Um das Guthaben in Höhe von 5 € für eine durchgeführte Aktivität zu erhalten, muss der Nutzer bis zum Monatsende die Durchführung der Aktivität in der Epassi-App nachweisen (z.B. durch Hochladen eines Fotos des Kassenbons, einer Bestätigung des Partners oder ein Screenshot der Aktivitätsansicht der Fitness- oder Tracking-App). Die Belegeinreichung über die Epassi-App ist kostenlos, es fallen keine Gebühren an.
5.7. Customer Service für das Activity Rewards Modul
Epassi unterstützt Nutzer beim Onboarding und Registrierungsprozess und betreut sie mit umfassenden Servicedienstleistungen. Epassi kontrolliert, ob die von Nutzern eingereichten Nachweise belegen, dass eine Aktivität durchgeführt wurde und führt bei erfolgreichem Ergebnis die Buchungen auf das Belohnungskonto des Nutzers durch. Zudem ist Epassi verpflichtet, rechtmäßig erlangtes Belohnungsguthaben auf Verlangen des Nutzers in Gutscheine umzutauschen.
6. Datenschutz
6.1. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, einschließlich Nutzerdaten gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von epassi, einsehbar auf www.epassi.de.
6.2. Epassi überträgt personenbezogene Daten des Epassi-Mitglieds an Dritte, insbesondere an die Epassi-Sports-Partner zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus diesen Vertragsbedingungen zu den folgenden Zwecken: Zur Identifizierung bei verlorengegangenen Gegenständen und zur Einhaltung von ethischen und gesetzlichen Standards.
6.3. Bei personenlosen Epassi-Sports-Partnern werden zur Registrierung und Ausstellung einer Zutrittskarte personenbezogene Daten wie E-Mail und Name und Adresse des Epassi-Mitglieds weitergegeben, damit das Epassi-Mitglied Zugang zu dem Angebot des Epassi-Sports-Partners erhält.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung des Epassi Sports Angebots
Anlage 1a: Leistungsbeschreibung Fitness Network
Das Fitness Network Modul von Epassi bietet nahezu unbegrenzten Zugang zu Leistungen innerhalb des deutschlandweiten Epassi-Sports-Partner-Netzwerks. Neben Fitnessstudios, Online-Live-Kursen und Schwimmbädern dürfen die Mitarbeiter z. B. auch Physiotherapie-Einrichtungen und Yoga-Studios besuchen. Bei einigen Epassi-Sports-Partnerkategorien, insbesondere höherwertig ausgestatteten Partner-Anlagen kann es in Ausnahmefällen zu Zuzahlungen kommen (z.B. EMS, Massagen, Personal Training, etc.). Familienangehörige des Nutzers können bei teilnehmenden Epassi-Sports-Partnern am Twogether-Programm teilnehmen.
Zusätzlich zum Zugang zum stationären Epassi Sports-Partner-Netzwerk erhalten Fitness Network Nutzer auch den Zugang zum digitalen Angebot von Epassi Sports, sofern von seinem Arbeitgeber gebucht. Dazu gehören Online Live Kurse unserer Epassi Sports-Partner sowie das Angebot unserer digitalen Epassi Sports Kooperationspartner. Eine Übersicht und Beschreibung der Angebote werden direkt in der App dargestellt und diese können ausschließlich dort gebucht werden. Die Nutzung ist ausschließlich für den berechtigten Nutzer bestimmt und nicht übertragbar. Der Umfang an Leistungen, die über die Epassi App verfügbar sind, kann sich verändern.
Nutzung der Epassi-App für das Modul Fitness Network
Nutzer, die zur Teilnahme an dem Fitness Network Modul berechtigt sind, werden von dem Auftragnehmer für die Nutzung des Moduls Fitness Network auf der Epassi-App freigeschaltet.
Die Epassi-App bietet den Nutzern von Fitness Network u.a. folgende Features:
a) Studiosuche
Im Bereich Studiosuche finden die Nutzer über die Suchfunktion (Ort, Kategorien, etc.) die Partner des Epassi Sports-Partner-Netzwerks. Über die Studiodetailseite lassen sich weitere Informationen über die Partner einsehen.
b) Check In
Um Zugang zum Studio des Epassi-Sports-Partner zu erhalten, muss sich der Nutzer durch das Scannen des vor Ort bereit gestellten QR-Codes einchecken. In Ausnahmefällen kann er sich auch manuell über die Epassi-App einchecken.
c) Kurse
In der App findet der Nutzer das Kurse Angebot unserer Epassi Sports-Partner (z.B. Online Live Kurse). Über die App kann eine Anmeldung zu einem Kurs erfolgen. Die Kurse stehen voraussichtlich ab Ende 2026 zu Verfügung.
d) Online-Angebote
Zusätzlich haben Nutzer die Möglichkeit, Zugang zu unseren digitalen Epassi Sports-Kooperationspartnern zu bekommen. Das Online-Angebot steht voraussichtlich ab Ende 2026 zur Verfügung.
e) Profil
Im Profilbereich verwaltet der Nutzer seine persönlichen Daten und, falls hinterlegt, seine Zahlungsinformationen. Außerdem findet er hier seine Arbeitgeberverknüpfung, rechtliche Dokumente sowie den Hilfe- und Kontaktbereich.
Anlage 1b: Leistungsbeschreibung Activity Rewards
Die Nutzer des Activity Rewards Moduls erhalten die Möglichkeit, sich für Aktivitäten, die den Anforderungen entsprechen, belohnen zu lassen. Der Umfang an zu belohnenden Aktivitäten wird vom Arbeitgeber festgelegt (z.B. 3, 5 oder 8 Aktivitäten pro Monat).
Nutzung der Epassi-App für das Modul Activity Rewards
Mitarbeitende, die zur Teilnahme an dem Activity Rewards Modul berechtigt sind, werden von dem Auftragnehmer für die Nutzung des Moduls auf der Epassi-App freigeschaltet.
Mitarbeitende wählen spätestens am letzten Tag des laufenden Monats einen Gutscheinanbieter für den Folgemonat aus dem verfügbaren Angebotskatalog aus. In der Epassi-App ist jederzeit der Status verfügbarer und eingereichter Aktivitäten nachvollziehbar. Sobald eine Aktivität geprüft und genehmigt wurde, wird das entsprechende Belohnungsguthaben dem Nutzerkonto gutgeschrieben. Aus dem Guthaben können Gutscheine beim gewählten Anbieter bezogen und eingelöst werden. Das Belohnungsguthaben verfällt gemäß der gesetzlichen Forderungsverjährung zum 31.12. des dritten Jahres nach dessen Bereitstellung.
Erlischt die Berechtigung zur Teilnahme an dem Angebot, werden die Mitarbeitenden von der Nutzung des Angebotes abgemeldet. Die Nachweise über die bis zur Abmeldung durchgeführten Aktivitäten werden noch regulär bearbeitet und dem Belohnungsguthaben gutgeschrieben. Der persönliche Zugang zur Epassi-App bleibt so lange bestehen, bis das Belohnungsguthaben vollständig in Gutscheine umgewandelt wurde, maximal jedoch bis zum 31.12. des dritten Jahres nach Bereitstellung des zuletzt erlangten Guthabens.
a) Eingabe Aktivitäten
Mitarbeitende erhalten für jede durchgeführte Aktivität ein Belohnungsguthaben in Höhe von 5 €. Dafür muss die Aktivität bis zum Ende des Monats, in dem sie durchgeführt wurde, in der Epassi-App erfasst werden. Zur Bestätigung der Aktivität muss ein geeigneter Nachweis (bspw. ein Foto des Kassenbons bzw. eine Bestätigung eines Gesundheitsanbieters oder ein Screenshot der Aktivitätsansicht einer Fitness- oder Tracking-App) als PDF- oder JPG-Datei hochgeladen werden. Für die Nachweiseinreichung über die Epassi-App fallen keine Gebühren an. Diese ist kostenlos.
Mitarbeitende müssen mit ihrer Eingabe in der Eingabemaske zusichern, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und sie die Aktivitäten selbst durchgeführt haben.
Eingereichte Nachweise können Mitarbeitende löschen, bis diese durch den Auftragnehmer bearbeitet worden sind. Gelöschte Nachweise bleiben in der Nachweisübersicht erhalten, werden jedoch nicht berücksichtigt. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Mitarbeitende in der Epassi-App einsehen.
b) Weitere Anforderungen an Aktivitätsnachweise
Für absolvierte Aktivitäten im Rahmen des Activity Rewards Moduls ist die Einreichung eines, mittels einer Fitness-App oder eines Fitness-Trackers bzw. einer Fitness-Uhr aufgezeichneten Aktivitätsnachweises erforderlich, aus dem eindeutig der Abschluss einer Trainingseinheit und die Erfüllung der vom Auftragnehmer vorgegebenen Mindestanforderungen, basierend auf real gemessenen Aktivitätsdaten des Nutzers (insbesondere Dauer, zurückgelegte Strecke oder verbrauchte Kalorien), hervorgeht. Nachweise in Form von Schrittzähler- oder Tagesansichten werden nicht akzeptiert. Auch Nachweise, die auf manuell (z.B. in einer Fitness-App) eingegebenen Aktivitätsdaten basieren, können nicht genehmigt werden. Die Mindestanforderungen variieren je nach Aktivität und sind in der Epassi-App hinterlegt. Sie können durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgelegt werden.
Generell sind pro Tag maximal zwei Aktivitäten im Rahmen des Activity Rewards Angebotes einreichbar bzw. genehmigungsfähig. Dieselbe Art einer Aktivität kann pro Tag nur einmal geltend gemacht werden.
c) Gutschrift des Belohnungsguthabens
Nach Durchsicht und Prüfung der Angaben und der eingereichten Nachweise erhalten Mitarbeitende eine Gutschrift (in Höhe von 5 € pro Aktivität) als Belohnungsguthaben auf ihrem persönlichen Guthabenkonto in der Epassi-App. Zugleich wird automatisch die Anzeige, der ihnen zum Monatsanfang angezeigten Activity Rewards Aktivitäten aktualisiert. Über das Ergebnis der Nachweis-/ Belegeinreichung werden Mitarbeitende informiert oder können dieses in der Epassi-App einsehen.
Epassi-App Nutzungs- und Vertragsbedingungen (AVB-N)
(Stand 1. August 2026)
Nutzungs- und Vertragsbedingungen der Epassi Deutschland GmbH, Hanseatenhof 8, 28195 Bremen eingetragen beim Amtsgericht Bremen, HRB 33566 (nachfolgend „Epassi“) für die Nutzung der Epassi-App
1. Allgemeines / Vertragsschluss
1.1. Epassi bietet ein spezielles Konzept für Firmen und andere juristischen Personen (nachfolgend „Kunden“ oder „Arbeitgeber“), um Kunden zu ermöglichen, ihren Beschäftigten und/oder Mitgliedern (nachfolgend: „Mitarbeiter“) Mitarbeiter-Benefits anzubieten, unter anderem mit dem Ziel, in die gesundheitliche Prävention und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu investieren und zur Vorbeugung berufsbedingter Beeinträchtigung der Gesundheit und der Gesundheit im Allgemeinen. Epassi und Kunden haben auf dieser Grundlage einen Dienstleistungs- und Lizenzvertrag geschlossen.
1.2. Epassi bietet Nutzern (nachfolgend: „Nutzer“) nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Vertragsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen“) die Möglichkeit, eine kostenlose mobile Applikation zu nutzen, die „Epassi-App”, auf der Epassi eigene und Leistungen Dritter zur Verfügung stellt.
1.3. Ein Vertrag über die Nutzung der Epassi-App und der mit ihr verbundenen Funktionen nach Maßgabe dieser Bedingungen kommt mit Epassi dadurch zustande, dass der Interessent bei der Registrierung bestätigt, dass er diesen Bedingungen zustimmt (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“). Nutzer, mit denen ein Nutzungsvertrag besteht, werden nachfolgend als „Epassi-Mitglieder“ bezeichnet. Eine Nutzung der Epassi-App und ihrer Funktionen ist ohne Zustimmung zu diesen Bedingungen nicht möglich.
1.4. Die Epassi-App verfügt über Leistungen, die von Mitarbeitern nur nach Freischaltung durch ihren Arbeitgeber genutzt werden können. Darüber hinaus bietet die Epassi-App den Mitarbeitern weitere Funktionen, die unabhängig vom Bestehen eines Beschäftigtenverhältnisses genutzt werden können. Insofern besteht zwischen dem Epassi-Mitglied und Epassi ein selbständiges Vertragsverhältnis gemäß diesen Bedingungen.
1.5. Für die jeweils vom Nutzer in Anspruch genommenen Leistungen muss der Nutzer gegebenenfalls weitere produktspezifische Bedingungen in der Epassi-App akzeptieren.
1.6. Epassi (vormals firmierend als Hansefit GmbH) stellt Nutzern, die bereits vor dem 1. September 2026 Leistungen der ehemaligen Hansefit GmbH bezogen haben, für einen begrenzten Zeitraum weiterhin die Hansefit App zur Verfügung. Registriert sich ein Nutzer auf Anforderung seines Arbeitgebers bei der Epassi App ist die Hansefit App für diese Nutzer nicht mehr verfügbar.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen Epassi und dem Epassi-Mitglied hinsichtlich der kostenlosen Überlassung der Epassi-App und ihrer Funktionen sowie des Nutzerportals auf Zeit.
2.2. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Ausführungen zum Nutzungs- und Funktionsumfang der Epassi-App und des Nutzerportals dienen lediglich der Information des Epassi-Mitglieds und stellen keine verbindlichen Zusagen seitens Epassi dar. Eine Verantwortung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt Epassi nicht. Epassi bietet die Epassi-App kostenlos an, das Epassi-Mitglied hat deshalb nach Maßgabe dieser Bedingungen weder Anspruch auf Nutzung der Epassi-App für eine bestimmte Art und Dauer noch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Funktionen in der Epassi-App.
3. Voraussetzungen für die Nutzung der Epassi-App und des Nutzerportals
3.1. Für die Nutzung der Epassi-App muss das Epassi-Mitglied über ein kompatibles und internetfähiges Endgerät mit Kamera-Funktion sowie einen Internetzugang, beispielsweise durch einen entsprechenden Mobilfunk-Datenvertrag, verfügen.
3.2. Interessierte Nutzer müssen sich die Epassi-App aus dem Google Play Store oder dem Apple App Store herunterladen und auf ihrem jeweiligen Endgerät installieren. Der Download der Epassi-App wird kostenfrei angeboten. Es sind ggf. zusätzliche Bedingungen der Download-Plattformen zu akzeptieren.
Das Herunterladen und Installieren der Epassi-App begründet keinen Anspruch auf Nutzung von Leistungen, die der Arbeitgeber noch nicht für den jeweiligen Mitarbeiter frei geschaltet hat.
3.3. Das Epassi-Mitglied muss, um die volle Funktionalität des von seinem Arbeitgeber beauftragten Angebots von Epassi nutzen zu können, über eine Bezugsberechtigung verfügen. Das Epassi-Mitglied ist bezugsberechtigt, soweit (a) er Mitarbeiter eines Kunden ist und dort am vom Kunden ausgewählten Epassi-Angebot teilnimmt und (b) die Nutzung des Epassi-Angebots durch den Kunden nicht gekündigt oder aus anderen Gründen (z. B missbräuchliche Nutzung) gesperrt wurde.
3.4. Die Bezugsberechtigung setzt weiter voraus, dass der Arbeitgeber des Epassi-Mitglieds die Zugehörigkeit zu dessen Betrieb bestätigt hat. Für diesen Zweck werden im Nutzerportal hinterlegte personenbezogene Daten (Name, E-Mailadresse bzw. Personalnummer) zur Identifizierung in das Kundenportal seines Arbeitgebers übermittelt. Erst mit Bestätigung des Arbeitgebers erhält das Epassi-Mitglied die Berechtigung, ausgewählte Leistungen zu beziehen, die der Arbeitgeber mit Epassi vereinbart hat. Die im Kundenportal hinterlegten Daten (wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, geschäftliche E-Mail-Adresse) können vom Arbeitgeber geändert werden.
3.5. Mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters beim Kunden erlischt die Bezugsberechtigung des Mitarbeiters für das von seinem Arbeitgeber beauftragte Angebot auf der Epassi-App; die Epassi-Mitgliedschaft bleibt jedoch bis auf Widerruf bestehen. Auf der Basis seiner Epassi-Mitgliedschaft kann das Epassi-Mitglied an dem durch einen anderen Kunden beauftragten Epassi-Angebot jederzeit bei Vorliegen einer neuen Bezugsberechtigung teilnehmen und sein Nutzerkonto fortführen. Nutzungsdaten werden im Nutzerkonto nach Deaktivierung durch den Arbeitgeber bis weitere drei (3) Jahre (je nach gesetzlicher Anforderung) gespeichert und stehen dem Epassi-Mitglied insoweit weiterhin zur Verfügung.
4. Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos
4.1. Interessenten können sich in der Epassi -App als Epassi-Mitglied registrieren (Ziffer 4.2). Im Anschluss an die Registrierung legt das Epassi-Mitglied ein persönliches Nutzerkonto im Nutzerbereich der Epassi-App (nachfolgend: „Nutzerportal“) mit den für die Nutzung erforderlichen Daten an (Ziffer 4.3).
4.2. Die Nutzung der Epassi-App ist nur nach Registrierung eines Nutzerkontos möglich. Für die Erstellung eines Nutzerkontos muss das Epassi-Mitglied seine E-Mail-Adresse angeben.
4.3. Für die Aktivierung der vollen Funktionalität der Epassi-App (insbesondere für den Erhalt von Mitarbeiterbenefits) ist die Erfassung der Zugehörigkeit des Epassi-Mitglieds zu seinem Arbeitgeber notwendig. Über einen Code (z.B. QR), den das Epassi-Mitglied von seinem Arbeitgeber oder direkt von Epassi erhält, muss das Epassi-Mitglied sich mit seinem Arbeitgeber verknüpfen. Nähere Informationen zum Aktivierungs- und Identifizierungsprozess werden dem Epassi-Mitglied zu Beginn seiner Mitgliedschaft mitgeteilt und werden auf Anfrage jederzeit von Epassi zur Verfügung gestellt. Aktivierungsinformationen und der QR-Code sind durch den Interessenten vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden.
4.4. Im Nutzerbereich kann das Epassi-Mitglied die Daten, die er bei der Registrierung angegeben hat, einsehen und bearbeiten. Im Registrierungsprozess kann auch für die Nutzung bestimmter Funktionen ein Bild zur Identifizierung des Epassi-Mitglieds in der Epassi-App hochgeladen und auf dem Server von Epassi gespeichert werden, es gilt hierfür die Datenschutzerklärung.
5. Funktionen der Epassi-App
Die Epassi-App bietet nach erfolgter Installation und Freischaltung verschiedene Funktionen, unter anderem die Möglichkeit, vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mitarbeiter-Benefits zu nutzen. Im Nutzerbereich können persönliche Präferenzen und Informationen hinterlegt werden. Außerdem bietet die Epassi-App verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten.
6. Kontaktaufnahme durch Epassi, Updates, Änderungen der Epassi-App
6.1. Epassi ist berechtigt, das Epassi-Mitglied über die bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse über Neuigkeiten, Änderungen oder sonstige servicerelevante Themen im Zusammenhang mit der Epassi-App zu kontaktieren. Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.
6.2. Epassi entwickelt die Epassi-App fortlaufend weiter und ist berechtigt, Aktualisierungen in Form von Updates bereitzustellen. Updates erfolgen insbesondere zur Beseitigung von technischen Fehlern, zur Anpassung an geänderte rechtliche Anforderungen, zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder zur Optimierung der Funktionalität der Epassi-App und umfassen Verbesserungen oder Erweiterungen von Funktionen und der Benutzerfreundlichkeit. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Epassi solche Aktualisierungen für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Epassi-App bereit.
6.3. Die fortgesetzte Nutzung einer aktualisierten Version der Epassi-App erfolgt auf Grundlage des bereits geschlossenen Nutzungsvertrags und zu diesen Bedingungen in der letzten geltenden Fassung, die auf der Epassi-App abrufbar ist. Änderungen dieser Bedingungen, z.B. aufgrund einer Aktualisierung der Epassi-App sind nicht Gegenstand von Updates und werden ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 14 geregelt.
6.4. Epassi behält sich vor, einzelne Funktionen der Epassi-App zu ändern, einzuschränken oder die Funktionen der Epassi-App in andere Apps zu integrieren, sofern dies aus informationstechnologischen, sicherheitstechnischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Eine Einschränkung oder Einstellung von Funktionen erfolgt nur, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Epassi-App, zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken oder zur Anpassung an geänderte rechtliche Vorgaben notwendig ist. Dem Epassi-Mitglied stehen in diesen Fällen keine Ansprüche auf die fortgesetzte Nutzung bestimmter Funktionen zu. Wesentliche Funktionen, die den Kern der vereinbarten Leistungen betreffen, werden hierdurch nicht eingeschränkt, soweit dies dem Epassi-Mitglied nicht zumutbar ist.
6.5. Epassi wird den Epassi-Mitgliedern unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden über Updates, Änderungen oder Einstellung bzw. Integration der Epassi-App informieren. Sofern das Epassi-Mitglied mit einem Update oder einer Änderung der Epassi-App nicht einverstanden ist, kann es die Nutzungsvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen (siehe Ziffer 13.1). Die Deinstallation der Epassi-App beendet lediglich die technische Nutzungsmöglichkeit der App auf dem Endgerät, nicht jedoch die vertragliche Epassi-Mitgliedschaft. Die Epassi-Mitgliedschaft kann jederzeit gegenüber Epassi gemäß Ziffer 13.1 gekündigt werden.
6.6. Sofern ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Nutzerkonto kompromittiert wurde oder ein Nutzerkonto für betrügerische Zwecke genutzt wurde/wird, so dass Auszahlungen aufgrund der Nutzung des Angebots von Epassi (z.B. Gutscheine) unrechtmäßig sein könnten, behält sich Epassi vor, entsprechende Auszahlungen bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit zurückzubehalten.
7. Pflichten des Epassi-Mitglieds, Kontosperrung
7.1. Das Epassi-Mitglied sollte stets über die aktuelle Version der Epassi-App verfügen, um eine bestmögliche Nutzung der Epassi-App zu gewährleisten.
7.2. Das Epassi-Mitglied ist verpflichtet, sein Endgerät sowie seine Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.
7.3. Das Nutzerkonto ist wie die Epassi – Mitgliedschaft personengebunden und nicht übertragbar.
7.4. Das Epassi-Mitglied hat den Aktivierungscode sorgfältig aufzubewahren und vor Zugriffen unbefugter Dritter zu sichern. Das Epassi-Mitglied wird Epassi unverzüglich über unbefugte Zugriffe informieren.
7.5. Epassi ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend zu sperren, sollte der Verdacht eines unbefugten Zugriffs oder der unbefugten Nutzung der Epassi-App bestehen sowie im Falle vertragswidrigen Verhaltens (siehe Ziffer 11.3).
7.6. Epassi behält sich das Recht vor, das Nutzerkonto zu sperren oder zu kündigen, wenn das Epassi-Mitglied gegen gesetzliche oder wesentliche vertragliche Pflichten verstoßen hat oder wenn das Epassi-Mitglied einer Vertragsänderung nicht zugestimmt hat, die für die ordnungsgemäße vereinbarte Leistungserbringung wesentlich ist.
8. Verfügbarkeit der Epassi-App
8.1. Epassi bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit sowie um eine geringe Fehlerquote der Epassi-App. Dem Epassi-Mitglied ist jedoch bekannt, dass es sich bei der Epassi-App um Computerprogramme handelt, bei denen eine hundertprozentige Fehlerfreiheit oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit der Epassi-App oder einzelner Funktionen ist von Epassi deshalb nicht zugesagt oder geschuldet.
8.2. Die Verfügbarkeit der Epassi-App kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Um- oder Aufrüstung der Hardware oder anderer technischer Einrichtungen unterbrochen werden. Soweit möglich, werden diese Arbeiten auf elektronischem Weg angekündigt.
8.3. Epassi ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Epassi-App und den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Planbare Wartungen werden auf Zeiten mit möglichst geringer betrieblicher Auswirkung gelegt. Soweit das Epassi-Mitglied in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit das Angebot von Epassi nutzen kann, so besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungsparameter.
8.4. Soweit Leistungen oder Inhalte von Drittanbietern in das Angebot von Epassi eingebunden sind oder über diese vermittelt, bereitgestellt, verwaltet, angezeigt oder abgerechnet werden, ist Epassi gegenüber dem Epassi-Mitglied lediglich für eine ordnungsgemäße Koordination, die transparente Kennzeichnung von Drittleistungen sowie die vertragsgemäße Erbringung seiner eigenen Leistungsanteile verantwortlich.
8.5. Stellt Epassi dem Epassi-Mitglied auf dem Nutzerportal Speicherplatz für eigene Daten zur Verfügung, so hat das Epassi-Mitglied keinen Anspruch auf ein bestimmtes Speichervolumen, es sei denn dies wird ausdrücklich zwischen Epassi und dem Epassi-Mitglied vereinbart.
9. Gewährleistung, Haftung
9.1. Die Epassi-App wird dem Epassi-Mitglied unentgeltlich überlassen, eine Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel übernimmt Epassi entsprechend den §§ 599, 600 BGB nicht.
9.2. Epassi haftet gemäß § 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Arglist, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind oder bei Übernahme einer Garantie.
9.4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Epassi insoweit nicht, wie der Schaden darauf beruht, dass es das Epassi-Mitglied unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10. Nutzungsrecht, Geistiges Eigentum
10.1. Epassi räumt dem Epassi-Mitglied ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die Epassi-App im Umfang dieser Bedingungen zu gebrauchen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Epassi-App gehören neben Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und der Betrieb der Epassi-App auf kompatiblen Endgeräten.
10.2. Dem Epassi-Mitglied ist es, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, nicht gestattet,
i. die Epassi-App, soweit dies nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich ist, ganz oder teilweise in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium oder mit irgendwelchen Mitteln zu kopieren, herunterzuladen, zu modifizieren, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, neu zu veröffentlichen, offenzulegen oder sonst wie öffentlich wiederzugeben;
ii. die Epassi-App ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren;
iii. die Epassi-App zur Bereitstellung von Dienstleistungen für Dritte zu verwenden oder die Epassi-App zu unterlizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, abzutreten oder sonst wie zu übertragen, zu vertreiben oder anderweitig kommerziell zu verwerten, sowie die Epassi-App anderweitig Dritten kostenlos oder gegen eine Gegenleistung zur Verfügung zu stellen.
10.3. Sämtliche Urheberrechte oder sonstige geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Epassi oder den jeweiligen Rechteinhabern. Eine Übertragung geht mit der Nutzungsrechtseinräumung nicht einher.
Alle auf der Epassi-App oder der von Epassi betriebenen Webseiten dargestellten Inhalte, also insbesondere Texte, Werke, Bilder, Fotos, grafische Darstellungen, Musiken, Marken, Warenzeichen, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Verwendung, Vervielfältigung usw. unterliegen den Rechten der jeweiligen Urheber bzw. Rechteverwalter. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Das unerlaubte Kopieren/Speichern der bereitgestellten Informationen auf der Epassi-App oder diesen Webseiten ist nicht gestattet und strafbar.
10.4. Die von Dritten auf der Epassi-App veröffentlichten oder gekennzeichneten Inhalte (nachfolgend “Dritt-Inhalte”), liegen ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten. Epassi übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser externen Inhalte. Für den Inhalt externer oder verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle von Dritt-Inhalten erfolgt nicht. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Inhalte umgehend entfernt.
10.5. Durch das Anklicken von Dritt-Inhalten oder externen Links können die Epassi-App verlassen werden.
11. Zuzahlung und Abrechnung
11.1. Sollte ein Kunde mit Epassi vereinbart haben, dass seine Mitarbeiter zur Nutzung des durch den Kunden ausgewählten Angebots von Epassi eine Zuzahlung leisten müssen, stimmt der Mitarbeiter mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu, dass Epassi den auf den Mitarbeiter entfallenden Betrag von dessen Konto spätestens bis zum 15. des Monats, der dem Monat folgt, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde, einziehen lassen kann. Handelt es sich um eine wiederkehrende Lastschrift mit gleichen Lastschriftbeträgen wird dem Epassi-Mitglied vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der Fälligkeitstermine der Zahlungseinzug angekündigt.
11.2. Sollte der Nutzer mit einer Zahlung trotz Mahnung in Verzug sein, ist Epassi berechtigt, sich beim Arbeitgeber schadlos zu halten. Hierdurch kann ein Rückgriffsanspruch des Arbeitsgebers gegenüber seinem Mitarbeiter entstehen.
11.3. Epassi behält sich vor, das Epassi-Mitglied von der Nutzung (zu)zahlungspflichtiger Angebote von Epassi auszuschließen, sollte das von dem Epassi-Mitglied erteilte SEPA–Lastschriftmandat ausfallen oder sollte das Epassi-Mitglied sich anderweitig vertragswidrig verhalten oder gegen geltende Gesetze verstoßen haben.
12. Datenschutz
12.1. Informationen zum Datenschutz bei Epassi und im Zusammenhang mit der Nutzung der Epassi-App, insbesondere zum Verantwortlichen und den Rechten des Epassi-Mitglieds, können der Datenschutzerklärung unter www.epassi.de/datenschutz entnommen werden.
13. Vertragslaufzeit
13.1. Dieser Nutzungsvertrag unterliegt keiner festen Vertragslaufzeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des Folgemonats beendet werden.
13.2. Die Deinstallation der Epassi-App führt nicht automatisch zur Beendigung der Epassi-Mitgliedschaft. Die Epassi-Mitgliedschaft besteht solange fort, bis das Epassi-Mitglied schriftlich (Textform ist ausreichend) seine Mitgliedschaft ausdrücklich kündigt. Die Beendigung des Nutzungsvertrags lässt etwaige andere bestehende Vertragsverhältnisse unberührt. Sollte das Epassi-Mitglied erneut am Epassi-Angebot über einen anderen Arbeitgeber teilnehmen, wird der Nutzungsvertrag mit der erneuten Installation der Epassi-App auf seinem Endgerät erneuert.
13.3. Verträge über die Nutzung der Epassi-App enden ferner automatisch, sofern sich Epassi entschließt, den Betrieb der Epassi-App oder einzelner Funktionen einzustellen oder die Funktionen der Epassi-App in anderer Form, etwa im Rahmen einer anderen Epassi-App, anzubieten.
14. Geltung dieser Bedingungen, Änderungsvorbehalt
14.1. Epassi ist berechtigt, die jeweils geltenden Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn hierfür gewichtige Gründe vorliegen, insbesondere informationstechnologische Änderungen, sicherheitstechnische Erfordernisse, Änderungen der Rechtslage oder Anpassungen an neue technische Standards oder regulatorische Anforderungen. Die Anpassung darf nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Epassi-Mitglieds führen und muss unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar sein. Anpassungen dieser Bedingungen werden dem Epassi-Mitglied mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden angekündigt.
14.2 Ist das Epassi-Mitglied mit einer Änderung der Bedingungen nicht einverstanden, kann es den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich (Textform ist ausreichend) beenden. Das Kündigungsrecht kann bis zum Wirksamwerden der Änderung ausgeübt werden. Hierauf wird Epassi das Epassi-Mitglied in der Mitteilung der Änderung der Bedingungen gesondert hinweisen. Bis zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses gelten die Bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
15.2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Nutzungsvertrag ist Bremen. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
