Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz: Maßnahmen, Beispiele & Steuervorteile
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz umfasst alle freiwilligen Maßnahmen, mit denen ein Arbeitgeber die körperliche und psychische Gesundheit seiner Belegschaft stärkt, von ergonomischen Arbeitsplätzen über Bewegungsangebote bis zur Stressprävention. Der Anlass ist konkret: Laut DAK-Krankenstands-Analyse 2025 fehlte jede beschäftigte Person in Deutschland im Schnitt 19,5 Tage krankheitsbedingt, und die Fehltage wegen psychischer Erkrankungen stiegen um 6,9 Prozent. Wer hier gezielt investiert, senkt Fehlzeiten, bindet Fachkräfte und kann pro Mitarbeitendem bis zu 600 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei aufwenden. Dieser Artikel zeigt die fünf wirksamsten Maßnahmen, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und den Steuervorteil im Detail.

Inhaltsverzeichnis
- Warum Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz wichtig ist
- Pflicht oder freiwillig? Arbeitsschutz, BEM, BGF und BGM
- Die 5 wirksamsten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Steuervorteil nutzen: 600 € nach § 3 Nr. 34 EStG
- Maßnahmen erfolgreich einführen — in 4 Schritten
- Wie Epassi dich bei der Gesundheitsförderung unterstützt
- Häufige Fragen (FAQ)
Warum Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz wichtig ist
Die Zahlen aus der DAK-Krankenstands-Analyse 2025 sind deutlich: Mit 19,5 Fehltagen pro Kopf bleibt der Krankenstand auf hohem Niveau, kaum verändert gegenüber dem Vorjahr (19,7 Tage). Auffällig ist die Verschiebung der Ursachen. Atemwegserkrankungen führen die Statistik an, dahinter folgen psychische Erkrankungen mit einem Plus von 6,9 Prozent auf rund 366 Fehltage je 100 Versicherte. Muskel-Skelett-Erkrankungen liegen mit 347 Tagen auf einem ähnlichen Niveau. Diese drei Gruppen zusammen verursachen etwa die Hälfte aller Ausfalltage.
Für Arbeitgeber sind das keine abstrakten Werte. Jeder Fehltag kostet Produktivität, belastet das verbleibende Team und verursacht direkte Kosten. Gleichzeitig achten Beschäftigte heute stärker darauf, ob ein Arbeitgeber sich aktiv um ihre Gesundheit kümmert, ein Faktor, der bei der Personalsuche und der Bindung von Fachkräften zunehmend mitentscheidet. Gesundheitsförderung wirkt damit auf zwei Ebenen: Sie reduziert Fehlzeiten und Fluktuation, und sie stärkt die Position als attraktiver Arbeitgeber.
Pflicht oder freiwillig? Arbeitsschutz, BEM, BGF und BGM
Bevor es um konkrete Maßnahmen geht, lohnt ein Blick auf den Rahmen. Viele Begriffe werden vermischt, dabei trennen sie sich rechtlich klar in drei Säulen plus eine Klammer.
Der Arbeitsschutz ist Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung jedes Arbeitsplatzes. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ebenfalls Pflicht. Sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als 42 Tage arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten (§ 167 SGB IX). Ziel ist, Betroffene nach längerer Krankheit schrittweise zurück in den Arbeitsalltag zu führen.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist freiwillig. Hierhin gehören die fünf Maßnahmen, die dieser Artikel behandelt. BGF setzt an Verhalten und Verhältnissen an: Sie verbessert sowohl die Gewohnheiten der Beschäftigten als auch die Bedingungen am Arbeitsplatz. In diesem Bereich entscheidet ein Arbeitgeber selbst, wie viel er investiert. Genau hier entsteht der Spielraum, sich als Arbeitgeber zu profilieren.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist die strategische Klammer um alle drei Säulen. Es macht Gesundheit zur Managementaufgabe und verbindet Pflicht und Kür zu einem Gesamtkonzept. Anders gesagt: Arbeitsschutz und BEM sind das Fundament, BGF ist der Gestaltungsraum, BGM ist die Steuerung.
Die 5 wirksamsten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
1. Ergonomische Arbeitsplätze
Ergonomische Arbeitsplätze senken die körperliche Belastung und beugen Rückenproblemen und Verspannungen vor, den typischen Folgen langer Sitztätigkeit. Der Nutzen ist doppelt: weniger gesundheitliche Beschwerden und damit weniger Ausfalltage, und ein spürbares Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Belegschaft.
Konkrete Beispiele: höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle, Bildschirme auf Augenhöhe zur Entlastung des Nackens sowie ergonomische Maus und Tastatur. Schon kleine Anpassungen wirken, wenn sie konsequent für alle Arbeitsplätze umgesetzt werden.
2. Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz
Ausgewogene Ernährung steigert Energie und Konzentration und stärkt das Immunsystem, was sich direkt auf die Leistungsfähigkeit und die Zahl der Krankheitstage auswirkt. Arbeitgeber müssen niemandem vorschreiben, was er isst; sie können aber die gesunde Wahl zur einfachen Wahl machen.
Umsetzbar ist das über kostenlose Obstkörbe, gesunde Snacks, eine ausgewogene Kantinenauswahl oder Informationsangebote und Ernährungsberatung. Der Aufwand ist gering, die Wirkung auf das tägliche Wohlbefinden hoch.
3. Psychische Gesundheit und Stressprävention
Dieser Bereich verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Fehltage wegen psychischer Erkrankungen sind 2025 um 6,9 Prozent gestiegen, und psychisch bedingte Krankschreibungen dauern überdurchschnittlich lang. Atemübungen und Ruheräume allein greifen hier zu kurz.
Wirksame Maßnahmen setzen früher und breiter an. Dazu gehören feste Anlaufstellen für psychologische Beratung, etwa über ein Employee Assistance Program (EAP), das Beschäftigten vertraulich und kurzfristig Unterstützung bietet. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung von Führungskräften: Wer Warnsignale früh erkennt und Überlastung anspricht, verhindert lange Ausfälle. Hinzu kommen der gezielte Abbau von Dauerbelastung durch realistische Ziele und planbare Arbeitszeiten sowie konkrete Entlastungsangebote wie Stressbewältigungskurse, mentales Training oder Ruheräume für kurze Pausen. Diese Maßnahmen verknüpfen sich eng mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die psychische Gesundheit ausdrücklich einschließt.
4. Bewegung am Arbeitsplatz fördern
Mehr Bewegung im Arbeitsalltag wirkt dem größten Risiko sitzender Tätigkeiten entgegen und verbessert Konzentration wie allgemeine Gesundheit. Meist fehlt es im Büroalltag schlicht an Gelegenheiten dafür.
Stehtische und Steharbeitsplätze schaffen eine Alternative zum Dauersitzen. Fahrradstellplätze und Duschen erleichtern die Anfahrt mit dem Rad. Kurze Bewegungspausen und die Treppe statt des Aufzugs bringen Aktivität in den Tag, ohne zusätzliche Zeit zu kosten. Ein betriebliches Fitnessprogramm oder ein Zuschuss zu Bewegungsangeboten erhöht die Motivation zusätzlich, etwa über einen Firmenfitness-Anbieter mit deutschlandweit nutzbaren Studios und Kursen.
5. Kommunikation und Betriebsklima
Ein offenes, unterstützendes Arbeitsklima wirkt direkt auf die mentale Gesundheit und senkt Konflikte. Es ist die Maßnahme mit dem geringsten Materialaufwand und einer der größten Wirkungen auf Zufriedenheit und Bindung.
Regelmäßige Team-Meetings, funktionierende Feedback-Systeme, gemeinsame Team-Events und eine offene Kommunikationskultur über Schulungen und Workshops stärken den Zusammenhalt. Wo Menschen sich gehört fühlen, sinkt die Fluktuation und steigt das Engagement.
Steuervorteil nutzen: 600 € nach § 3 Nr. 34 EStG
Gesundheitsförderung lässt sich steuerlich begünstigt finanzieren, ein in der Praxis oft übersehenes Argument. Nach § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei für BGF-Maßnahmen aufwenden.
Wichtig sind die Bedingungen. Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze: Übersteigt die Förderung 600 Euro, wird nur der darüberliegende Teil steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahme nach §§ 20 und 20b SGB V zertifiziert ist und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Umwandlung von Gehalt ist ausgeschlossen.
Steuerfreies Gesundheitsbudget berechnen
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Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG. Voraussetzung: Die Maßnahme ist nach §§ 20/20b SGB V zertifiziert und wird zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Beiträge für Firmenfitness oder Fitnessstudio fallen in der Regel nicht hierunter, sondern laufen über den steuerfreien 50-€-Sachbezug. Vereinfachte Beispielrechnung, ersetzt keine Steuerberatung.
Maßnahmen erfolgreich einführen — in 4 Schritten
Gesundheitsförderung wirkt dann, wenn sie zum Unternehmen passt, statt als Sammlung einzelner Aktionen zu verpuffen. Vier Schritte haben sich bewährt.
Erstens die Analyse: Wo liegen die größten Belastungen? Eine Mitarbeiterbefragung oder die Auswertung der Fehlzeiten zeigt, ob Rücken, Stress oder Bewegungsmangel im Vordergrund stehen. Zweitens die Auswahl: Aus den fünf Bereichen die Maßnahmen wählen, die zum konkreten Bedarf und zum Budget passen. Drittens die Umsetzung mit klarer Kommunikation: alle Kanäle nutzen und eine verantwortliche Person benennen, damit Angebote sichtbar bleiben. Viertens die Erfolgsmessung: Fehlzeiten, Teilnahmequoten und Rückmeldungen regelmäßig prüfen und das Programm nachschärfen. Dieser Kreislauf hebt ein Gesundheitsprogramm von einer einmaligen Aktion ab.
Wie Epassi dich bei der Gesundheitsförderung unterstützt
Epassi gibt deiner Belegschaft Zugang zu einem flexibel nutzbaren Gesundheitsangebot mit deutschlandweit verfügbaren Studios, Kursen und Aktivitäten. Beschäftigte werden für ihre Gesundheitsaktivitäten belohnt, im Studio ebenso wie für Bewegung zu Hause oder draußen. Das motiviert dauerhaft und macht Gesundheitsförderung im Arbeitsalltag sichtbar.
In der Praxis zeigt sich der Effekt branchenübergreifend. Ein Unternehmen aus dem öffentlichen Sektor mit rund 260 Beschäftigten steigerte mit dem Angebot seine Arbeitgeberattraktivität bei gut kalkulierbaren Kosten. Ein Industrieunternehmen mit etwa 650 Mitarbeitenden entschied sich wegen der Flexibilität und der bundesweiten Verfügbarkeit dafür und positioniert sich damit erkennbar im Wettbewerb um Fachkräfte. Ein kommunaler Versorger setzt das Angebot gezielt gegen den Krankenstand ein, mit positivem Echo aus der Belegschaft. Wie ein passendes Konzept für dein Unternehmen aussieht, klären wir gern im direkten Gespräch.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz?
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz umfasst alle freiwilligen Maßnahmen eines Arbeitgebers, die die körperliche und psychische Gesundheit der Belegschaft stärken. Dazu zählen Ergonomie, Ernährung, Bewegung, Stressprävention und ein gutes Betriebsklima. Sie ist Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).
Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz gibt es?
Die fünf wirksamsten Bereiche sind ergonomische Arbeitsplätze, gesunde Ernährung, psychische Gesundheit und Stressprävention, Bewegungsförderung sowie Kommunikation und Betriebsklima. Sie lassen sich einzeln oder als Programm umsetzen.
Welche Maßnahmen sind für Arbeitgeber Pflicht, welche freiwillig?
Arbeitsschutz (ArbSchG) und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM, § 167 SGB IX) sind gesetzlich vorgeschrieben. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist freiwillig; hierhin gehören die meisten der genannten Maßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen BGF und BGM?
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet die konkreten freiwilligen Maßnahmen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist die strategische Klammer, die Arbeitsschutz, BEM und BGF zu einem Gesamtkonzept verbindet und Gesundheit zur Managementaufgabe macht.
Wie viel kann ich als Arbeitgeber steuerfrei in Gesundheit investieren?
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Es ist ein Freibetrag, keine Freigrenze, und die Maßnahme muss nach §§ 20/20b SGB V zertifiziert und zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Was bringt Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz konkret?
Sie senkt Fehlzeiten und Fluktuation, steigert Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit und stärkt die Arbeitgebermarke. Bei psychischen Belastungen, die 2025 um 6,9 Prozent zunahmen, wirkt frühe Prävention zudem langen Ausfällen entgegen.
Wie führe ich Gesundheitsförderung im Unternehmen ein?
In vier Schritten: Bedarf analysieren (Befragung, Fehlzeiten), passende Maßnahmen auswählen, mit klarer Kommunikation umsetzen und den Erfolg regelmäßig messen. Wichtig ist, eine verantwortliche Person zu benennen.
Werden Maßnahmen von der Krankenkasse bezuschusst?
Zertifizierte Präventionsangebote nach §§ 20/20b SGB V können von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Für Arbeitgeber ist zusätzlich der Steuervorteil nach § 3 Nr. 34 EStG relevant.

