Sachbezug: Das 50-Euro-Extra für dein Team
Der Sachbezug ist das flexibelste Gehaltsextra im deutschen Steuerrecht: bis zu 50 Euro im Monat, steuer- und sozialabgabenfrei, ohne Anlass und für alle Beschäftigten. Entscheidend ist die richtige Umsetzung, denn die Freigrenze verzeiht keine Fehler.

FAQs zum Thema Sachbezug: Das 50-Euro-Extra für dein Team
Pro Mitarbeitendem und Kalendermonat. Jede beschäftigte Person kann den vollen Sachbezug erhalten, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ja. Der 50-Euro-Sachbezug steht allen Beschäftigten offen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Ausbildung oder Werkstudium. Ein Anlass ist dafür nicht nötig.
Dann wird der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Für die Praxis heißt das: alle Sachbezüge eines Monats zusammenrechnen, bevor etwas gewährt wird.
Nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt kommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Gehaltsverzicht oder Gehaltsumwandlung schließen die Steuerfreiheit aus.
