Sachbezug: Das 50-Euro-Extra für dein Team

Der Sachbezug ist das flexibelste Gehaltsextra im deutschen Steuerrecht: bis zu 50 Euro im Monat, steuer- und sozialabgabenfrei, ohne Anlass und für alle Beschäftigten. Entscheidend ist die richtige Umsetzung, denn die Freigrenze verzeiht keine Fehler.

Junges Team freut sich über ein 50 Euro Extra per Sachbezug.

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FAQs zum Thema Sachbezug: Das 50-Euro-Extra für dein Team

Gilt die 50-Euro-Grenze pro Person oder pro Unternehmen?2026-07-22T15:38:45+02:00

Pro Mitarbeitendem und Kalendermonat. Jede beschäftigte Person kann den vollen Sachbezug erhalten, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Können auch Minijobber und Werkstudierende Sachbezug erhalten?2026-07-22T15:39:11+02:00

Ja. Der 50-Euro-Sachbezug steht allen Beschäftigten offen: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Ausbildung oder Werkstudium. Ein Anlass ist dafür nicht nötig.

Was passiert, wenn der Wert über 50 Euro liegt?2026-07-22T15:39:34+02:00

Dann wird der komplette Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Die 50 Euro sind eine Freigrenze. Für die Praxis heißt das: alle Sachbezüge eines Monats zusammenrechnen, bevor etwas gewährt wird.

Darf ich Gehalt in Sachbezug umwandeln?2026-07-22T15:40:02+02:00

Nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt kommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Gehaltsverzicht oder Gehaltsumwandlung schließen die Steuerfreiheit aus.

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