Prämien für Mitarbeitende: Bonus, Sonderzahlung & Co.

Prämien sind die direkteste Form der Anerkennung: für Leistung, Jubiläen oder besondere Einsätze. Steuerlich zählen Geldprämien wie normales Gehalt — umso wichtiger ist es zu wissen, wo die Spielräume liegen.

Junge Frau, die auf dem Sofa Tee trinkt, freut sich über ihre Prämien, Bonus und Sonderzahlungen.

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FAQs zum Thema Prämien für Mitarbeitende: Bonus, Sonderzahlung & Co.

Sind Bonuszahlungen sozialversicherungspflichtig?2026-07-22T15:35:42+02:00

Ja. Geldprämien sind Arbeitslohn und unterliegen Lohnsteuer und Sozialversicherung wie das reguläre Gehalt, unabhängig vom Anlass.

Was ist eine Anwesenheitsprämie?2026-07-22T15:36:17+02:00

Eine Prämie, die geringe Fehlzeiten belohnt, meist als monatlicher oder jährlicher Zuschlag. Sie ist steuerpflichtig und arbeitsrechtlich nur in Grenzen zulässig: Krankheit darf sie nicht unverhältnismäßig sanktionieren.

Wann ist eine Sachprämie sinnvoller als eine Geldprämie?2026-07-22T15:36:55+02:00

Wenn sie in die Freigrenzen passt: Bis 50 Euro monatlich als Sachbezug oder bis 60 Euro zu einem persönlichen Anlass bleibt die Anerkennung komplett abgabenfrei. Von einer Geldprämie gleicher Höhe kommt deutlich weniger an.

Gibt es die Inflationsausgleichsprämie noch?2026-07-22T15:37:21+02:00

Nein, der Begünstigungszeitraum ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Seitdem gezahlte Inflationsprämien sind normale, steuerpflichtige Sonderzahlungen.

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