Prämien für Mitarbeitende: Bonus, Sonderzahlung & Co.
Prämien sind die direkteste Form der Anerkennung: für Leistung, Jubiläen oder besondere Einsätze. Steuerlich zählen Geldprämien wie normales Gehalt — umso wichtiger ist es zu wissen, wo die Spielräume liegen.

FAQs zum Thema Prämien für Mitarbeitende: Bonus, Sonderzahlung & Co.
Ja. Geldprämien sind Arbeitslohn und unterliegen Lohnsteuer und Sozialversicherung wie das reguläre Gehalt, unabhängig vom Anlass.
Eine Prämie, die geringe Fehlzeiten belohnt, meist als monatlicher oder jährlicher Zuschlag. Sie ist steuerpflichtig und arbeitsrechtlich nur in Grenzen zulässig: Krankheit darf sie nicht unverhältnismäßig sanktionieren.
Wenn sie in die Freigrenzen passt: Bis 50 Euro monatlich als Sachbezug oder bis 60 Euro zu einem persönlichen Anlass bleibt die Anerkennung komplett abgabenfrei. Von einer Geldprämie gleicher Höhe kommt deutlich weniger an.
Nein, der Begünstigungszeitraum ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Seitdem gezahlte Inflationsprämien sind normale, steuerpflichtige Sonderzahlungen.
