Mobilität & Technik: Dienstrad, Jobticket, Diensthandy
Mobilitäts- und Technik-Benefits nutzen Mitarbeitende jeden Tag, und steuerlich gehören sie zu den großzügigsten Leistungen: Dienstrad, Jobticket und Diensthandy sind unter klaren Bedingungen komplett abgabenfrei.

FAQs zum Thema Mobilität & Technik: Dienstrad, Jobticket, Diensthandy
Ja, Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr inklusive Deutschlandticket sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten und ohne 50-Euro-Grenze. Der Zuschuss mindert die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden.
Wenn der Arbeitgeber es zusätzlich zum Gehalt überlässt (§ 3 Nr. 37 EStG). Bei Gehaltsumwandlung gilt stattdessen die 0,25-Prozent-Regelung für den geldwerten Vorteil — günstig, aber nicht abgabenfrei.
Ja, die private Nutzung betrieblicher Telefone, Tablets und Laptops ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 45 EStG), ohne Obergrenze. Bedingung: Gerät und Vertrag laufen auf den Arbeitgeber und werden nicht übereignet.
