Gutscheine als Sachbezug: die Regeln
Gutscheine und Guthabenkarten sind der häufigste Weg, den 50-Euro-Sachbezug umzusetzen. Steuerlich zählt aber nicht jeder Gutschein als Sachlohn — die Abgrenzung zur Geldleistung entscheidet über die Steuerfreiheit.

FAQs zum Thema Gutscheine als Sachbezug: die Regeln
Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen, etwa ein begrenztes Akzeptanznetz oder eine begrenzte Produktpalette.
Karten mit Barauszahlungsfunktion oder unbegrenzten Einsatzmöglichkeiten gelten steuerlich als Geld, nicht als Sache. Damit entfällt die 50-Euro-Freigrenze, und der Betrag ist voll steuerpflichtig.
Den 50-Euro-Sachbezug jeden Monat, ganz ohne Anlass. Dazu kommen Aufmerksamkeiten bis 60 Euro zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit; der Anlass muss dann in der Lohnabrechnung dokumentiert sein.
