Firmenfitness: Steuerliche Vorteile auf einen Blick
Als Experten für Firmenfitness helfen wir dir bei den wichtigsten Fragen zur steuerlichen Behandlung von Firmenfitness.
Steuerliche Förderung
Finanzierung durch den Sachbezug
Als Maßnahme in der betrieblichen Gesundheitsförderung ist Firmenfitness steuerlich absetzbar.
Sachbezugsfreigrenze
50 € als Freigrenze
Sofern der Arbeitgeberzuschuss unter 50 € (inklusive anderer Sachbezüge) bleibt.
Von BGF profitieren
Frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben
So hilfst du deinen Mitarbeitenden dabei, gesünder und produktiver zu sein.

Abgrenzung des Sachbezugs
Was tue ich, wenn mein Sachbezug schon fast aufgebraucht ist?
Viele Unternehmen nutzen den 50 €-Sachbezug für Gutscheine – und verschenken dabei Potenzial. Firmenfitness lässt sich ideal als Sachbezug umsetzen: steuerfrei, motivierend und gesundheitsfördernd.
Unser Tipp: Nutze den Sachbezug gezielt für Firmenfitness und lagere deine andere Benefits auf alternative steuerfreie Regelungen aus – etwa den Rabattfreibetrag (bis 1.080 €/Jahr) oder Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (bis 60 €).
So schaffst du Raum für ein attraktives, steuerlich optimiertes Benefits-System – mit echtem Mehrwert für deine Mitarbeitenden.
Wissenswert
Sachzuwendungen sind für alle da!
Das Beschäftigungsverhältnis spielt keine Rolle. Ganz egal, ob Aushilfe, Praktikant oder Festangestellter: Alle können steuerfreie Sachzuwendungen erhalten und davon profitieren.
Wie Steuervergünstigungen am effektivsten ausgeschöpft werden, sollten Unternehmen mit den zuständigen Experten klären.
Wichtig: Unsere Erfahrungswerte ersetzen keine individuelle steuerliche Prüfung und Beratung. Tausche dich daher unbedingt mit deinem persönlichen Steuerberater bzw. Finanzamt aus.

Zertifizierte BGF-Maßnahmen
Mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich profitieren
Bestimmte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind schon seit 2008 steuerfrei. Der Freibetrag dieser Sachzuwendungen liegt bei 600 € pro Kalenderjahr und Mitarbeitenden. Wichtig ist: Diese Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung müssen speziell zertifiziert sein – dann sind sie frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Wichtig und praktisch: Bei dieser finanziellen Zuwendung handelt es sich um einen Freibetrag – und nicht um eine Freigrenze. Wenn du den Freibetrag einmal überschreitest, musst du tatsächlich nur den Betrag der Überschreitung versteuern.
Klassische Firmenfitness-Angebote sind üblicherweise nicht zertifiziert. Epassi hat durch das Produkt fitbase jedoch ein vielseitiges, zertifiziertes Online-Portfolio zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Wir sind für dich da
Epassi-Blog
So hebst du dein Betriebliches Gesundheitsmanagement auf das nächste Level.
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