Ich freue mich, dass Du zum Yoga kommen möchtest. In diesem Standort werden drei Kurse angeboten und sie finden alle in den Räumlichkeiten des Riva-Hotels in der Seetr. 25 in Konstanz statt, ein Ort, an dem der Blick über den See und die ruhige Stimmung Dich ganz im Yoga ankommen lassen.
🧘 Montagmorgen – Hatha Vinyasa Morning Flow um 9:00 Uhr
🧘 Dienstagabend– Yoga für Schwangere um 18:00 Uhr
🧘 Mittwochmorgen– Hatha Vinyasa Morning Flow um 8:00 Uhr
Im Montag- und MIttwochmorgenkurs fliesen wir durch kraftvollen Asanas, stärken unseren Körper und fokussieren unseren Geist - ein perfekter Start in den Tag.
Der Dienstag-Kurs ist für alle schwangeren Frauen unabhängig von ihrem Fitnesslevel oder ihren Vorerfahrungen im Yoga geeignet.
Weitere Informationen zu den Kursen findest Du unter
https://balance-in-yoga.de/balance-in-yoga/kurse-2/.
Einige Yogamatten, Klötze und Decken sind vorhanden. Wenn Du eine eigen Yogamatte hast bietet es sich an, diese mitzubringen. Falls körperliche Beeinträchtigungen bestehen, bitte ich diese mir vor der Stunde mitzuteilen, damit ich darauf entsprechend eingehen und unterstützen kann.
Yoga ist eine faszinierende Reise zu Deiner inneren Mitte. Ich würde mich freuen, Dich auf Deinem Weg ein Stück begleiten zu dürfen.
Bitte beachte folgende Buchungsbedingungen, die mit jeder Kursbuchung anerkannt werden:
• Für die Buchung und Teilnahme an den über Balance in Yoga angebotenen Kursen gelten die auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
https://balance-in-yoga.de/balance-in-yoga/agb/ • Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Kursbeginn über Dein Kundenkonto möglich:
https://balance-in-yoga.de/balance-in-yoga/mein-konto/• Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr von
16 € berechnet.
• Die Ausfallgebühr wird direkt zwischen Balance in Yoga und dem Teilnehmer abgerechnet und ist nicht Bestandteil der Leistungen von Epassi (Hansefit).
• Die Ausfallgebühr wird erhoben, da kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Kursplätze in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden können.